Zurückweisung eines Individualantrages auf Aufhebung von Teilen des § 4 Abs 3 EStG wegen Verlustes der Möglichkeit einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 durch Einrichtung einer Buchführung zur Vermeidung der Strafbarkeit wegen „grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen“
VfGH 24.02.2010 G 260/09
ÖStZB 2012/40, 83

