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EStG 1988 § 2 Abs 3

Scherff60. AuflDezember 2012

88
Die Einreihung eines Gewinns unter eine bestimmte Einkunftsart gehört nicht zum Spruch eines Abgabenbescheides

UFS Wien 22.05.2012 RV/0535-W/10
Fischerlehner Johann, taxlex 322/2012

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