Niklas Koutny
Das StabG 2012 brachte neben den einkommensteuerrechtlichen auch umsatzsteuerrechtliche Änderungen im Zusammenhang mit der Besteuerung von Immobilien.
Dieser Beitrag soll einen Überblick über die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Immobilien unter Berücksichtigung der Änderungen durch das StabG 2012 geben.1 Im ersten Teil wird die aktuelle Rechtslage (nach dem StabG 2012) und im zweiten Teil die alte Rechtslage (vor dem StabG 2012) dargestellt. Der dritte Teil bietet eine graphische Darstellung der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Immobilien (Entscheidungsbäume).

