Kurzbeschreibung
Die neue Immobiliensteuer wurde durch das 1. StabG 2012 eingeführt und ist mit 1.4.2012 in Kraft getreten; sie brachte zahlreiche Neuerungen wie zB die Abschaffung der 10-jährigen Spekulationsfrist, einen Steuersatz von 25 % auf den Veräußerungsgewinn und Pauschalierungen mit 3,5% oder 15% für das sogenannte "Altvermögen". Mit dem AbgÄG 2012 erfolgte erneut eine Reform.
