Der erste Teil dieses Abschnittes ist der Unternehmensgründung gewidmet. Am Anfang einer Unternehmensgründung steht üblicherweise eine Geschäftsidee, deren schriftliche Konkretisierung als Unternehmenskonzept bzw Businessplan bezeichnet wird. Nach der Darlegung der Grundzüge eines Businessplans soll auf zwei zentrale Aspekte der Unternehmensgründung, die wiederum Gegenstand des Businessplans sind, näher eingegangen werden: die Standortwahl und die Rechtsformwahl bzgl des zu gründenden Unternehmens. Die besondere Bedeutung dieser Aspekte ergibt sich aus der Tatsache, dass beide Entscheidungen idR langfristig wirksam und zT schwer revidierbar sind.

