Zahlreiche Tätigkeiten in Wirtschaft und Verwaltung erfordern betriebswirtschaftliche Kenntnisse. Stehen derartige Kenntnisse bei der Aufgabenerfüllung im Mittelpunkt, so handelt es sich meist um Aktivitäten, die ohnedies von Betriebswirt/inn/en mit einschlägiger Ausbildung wahrgenommen werden. Beispiele dafür wären Tätigkeiten im Bereich des Rechnungswesens, des Controllings oder auch des Marketings. Bei einer Vielzahl anderer Tätigkeiten stehen betriebswirtschaftliche Kenntnisse zwar nicht im Mittelpunkt, sind aber für eine optimale Aufgabenerfüllung doch von erheblicher Bedeutung. Als Beispiele hierfür lassen sich Tätigkeiten im Bereich der Organisation, des Personalwesens oder auch der (internen) Revision nennen. Diese Tätigkeiten werden häufig von Mitarbeitern ohne betriebswirtschaftliche Ausbildung ausgeübt. Im Falle eines beruflichen Aufstiegs in Form der Erlangung einer Führungsposition sind in der Regel ebenfalls betriebswirtschaftliche Kenntnisse (Managementkenntnisse) für eine optimale Aufgabenerfüllung nötig. In kleinen Unternehmen wird wiederum nicht selten von Absolvent/inn/en rechtswissenschaftlicher, technischer, naturwissenschaftlicher oder sogar geisteswissenschaftlicher Studienrichtungen erwartet, dass sie gewisse betriebswirtschaftliche Tätigkeiten, wie etwa die Produktkalkulation oder Investitions- und Finanzierungsagenden, ausführen. Von eminenter Bedeutung sind betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse weiters für praktisch jede Form unternehmerischer (selbstständiger) Tätigkeit, egal ob als Anwalt/Anwältin, Steuerberater/in, niedergelassene/r Arzt/Ärztin, Architekt/in oder Immobilienmakler/in.

