vorheriges Dokument
nächstes Dokument

H. Fazit

Haudum1. AuflFebruar 2013

Bei der Außerordentlichen Strafmilderung bei Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden gemäß § 41a StGB handelt es sich um eine kleine materiellrechtliche Kronzeugenregelung, die Mitglieder delinquenter Gruppierungen dazu ermutigen

Seite 75

soll, sich aus ihren Gruppen zu lösen und den Strafverfolgungsbehörden ihr Wissen zu offenbaren.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte