Eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung, die man sich im Zusammenhang mit einer Kronzeugenregelung stellen muss, ist die, welchen Eindruck es auf das Rechtsbewusstsein der Allgemeinheit macht, wenn schwerste Straftaten nicht oder nur geringfügig bestraft werden und der Staat mit den Tätern dieser Delikte „Tauschgeschäfte“ abschließt183. Es könne der Anschein entstehen, dass sich Kronzeugen von strafrechtlicher Verantwortung „loskaufen“ - was rechtsstaatlich höchst bedenklich wäre184.

