In jedem Betrieb, der mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt, ist ein Betriebsrat zu wählen. Beginnend bereits mit der Wahl zum Betriebsrat schafft die Kenntnis der Rechte und Pflichten sowohl des Arbeitgebers wie des Betriebsrates die Basis für ein kooperatives Miteinander und erleichtert einen konfliktfreien Umgang miteinander, der Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist.

