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DBA-Liechtenstein Art 15 Abs 4

Scherff59. AuflDezember 2011

3341
Auch wenn Bewährungshelfer, (hier Grenzgänger aus Österreich) in Liechtenstein den Beamten gleichgestellt sind, liegen keine Vergütungen für „öffentliche Funktionen“ iSd Art. 19 DBA-Liechtenstein vor, wenn als unmittelbarer Arbeitgeber ein Verein auftritt: österreichisches Besteuerungsrecht nach Art. 15 Abs 4 DBA

VwGH 27.01.2011 2009/15/0151
ÖStZ 2011/702, 388
ÖStZB 2011/354, 559
RdW 2011/179, 184
SWK R 38 1072/2011

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