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BAO § 276 Abs 5

Scherff59. AuflDezember 2011

2873
Stattgabe und Aufhebung mit zweiter Berufungsvorentscheidung und danach neuerliche Erlassung von Abgabenbescheiden zum selben Gegenstand („ne bis in idem“)

UFS Graz 26.11.2010 RV/0912-G/07
Fuchs Hubert W., AFS 10/2011
Fuchs Hubert W., AFS 26/2011



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