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BAO § 212 Abs 2

Scherff59. AuflDezember 2011

2770
Mitteilung der jeweils anzuwendenden Höhe der Zinssätze für Stundungszinsen gemäß § 212 Abs BAO in der Zeit ab 11.12.2002 bis 1.1.2012

BMF 12.12.2011 010104/0347-IV/2011
AÖF 2011/266, ausgegeben am 29.12.2011

2771
Erhöhung der Stundungszinsen für Abgabenschuldigkeiten ab 13.7.2011 infolge Erhöhung des Basiszinssatzes auf 5,38 %

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