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BAO § 134 Abs 2

Scherff59. AuflDezember 2011

2670
Generelle Möglichkeit der Fristverlängerung besteht grundsätzlich für alle Abgabenerklärungen

VwGH 11.11.2010 2010/17/0053, 0054
ÖStZB 2011/234, 385
SWK R 27 815/2011

2671
Rechtzeitigkeit eines Antrages auf Energieabgabenvergütung bei rechtzeitigem Antrag auf Fristverlängerung und Untätigkeit des Finanzamtes

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