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VwGG § 27 Abs 1

Scherff59. AuflDezember 2011

2481
Säumnisbeschwerde: Fristenlauf beginnt erst mit Kenntnis des UFS von der Berufung

VwGH 16.12.2010 2010/16/0222
ARD 6116/12/2011
ÖStZ 2011/161, 91
ÖStZ 2011/214, 122
ÖStZB 2011/349, 546
RdW 2011/115, 123
Wanke Rudolf, UFSjournal 45/2011

2482
Säumnisbeschwerde: Beschwerdeführer muss säumige Behörde zweifelsfrei richtig bezeichnen

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