Deutsches Vorabentscheidungsersuchen unter EuGH C-421/10 , Stoppelkamp, betreffend Ansässigkeit eines Steuerpflichtigen im Ausland bereits dann, wenn er den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit im Ausland hat; ausländische Ansässigkeit für Zwecke des Reverse-Charge-Systems auch bei inländischem Privatwohnsitz möglich

