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BörseG § 48 lit a

Scherff59. AuflDezember 2011

2141
Mehrfache Vornahme von Scheingeschäften (hier Kompensgeschäfte durch Eingabe von Kauf- und Verkaufsordern in das elektronische Handelssystem der Börse) erfüllt den Tatbestand der Marktmanipulation

VwGH 29.11.2010 2010/17/0130, 2010/17/0129, 2010/17/0131, 2010/17/0132, 2010/17/0133
ÖStZB 2011/353, 551
Raschauer Nicolas, ZFR 2011/36, 81

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