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KMG § 4

Scherff59. AuflDezember 2011

2138
Werbung, die nur allgemein den Emittenten betrifft, ist nicht als Werbung iSd § 4 KMG anzusehen; Hinweis auf veröffentlichte Prospekte in Werbeanzeigen für das öffentliche Feilbieten von Wertpapieren

VwGH 10.09.2010 2009/17/0143 bis 0145
ÖStZB 2011/133, 223
Riesz Thomas, ZFR 2011/35, 80



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