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GrEStG1987 § 1 Abs 4

Scherff59. AuflDezember 2011

1890
Keine Anrechnung der von einem Treugeber entrichteten Grunderwerbsteuer bei Auflösung der Treuhandschaft durch den Rechtsnachfolger des Treugebers

UFS Innsbruck 03.08.2011 RV/0568-I/10
taxlex 473/2011



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