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GebG § 9

Scherff59. AuflDezember 2011

1787
Gebührenerhöhung bei Nichtentrichtung der VfGH-Eingabengebühr ist keine „Strafe“ sondern Rechtsfolge für eine nicht vorschriftsmäßig entrichtete Gebühr

UFS Wien 26.09.2011 RV/1936-W/11
Bavenek-Weber Hedwig, UFSjournal 444/2011



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