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UStG 1994 § 19 Abs 1 lit d

Scherff59. AuflDezember 2011

1725
Ermächtigung Österreichs bei Lieferung von Mobilfunkgeräten, integrierten Schaltkreisen, den steuerpflichtigen Empfänger als Mehrwertsteuerschuldner zu bestimmen (Reverse Charge)

Gurtner Hannes, Hofbauer-Steffel Ines, Kofler Georg, taxlex 8/2011



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