Absetzung von offenen Abfertigungsfünftel, die nach steuerfreier Auflösung einer Abfertigungsrücklage anfallen bei Betriebsaufgabe (BMF folgt der Rechtsansicht des UFS; Änderung von RZ 3351a EStR)
UFS Feldkirch 20.08.2010 RV/0041-F/09
UFSjournal 53/2011

