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EStG 1988 § 20 Abs 1 Z 5

Scherff59. AuflDezember 2011

678
Beamtenkorruption für Unternehmer: ertragsteuerliches Abzugsverbot; Verhältnis zur Empfängerbenennung; Finanzstraflosigkeit aufgrund der EStR, Ermittlungseinschränkung aufgrund der EStR, Grundsatz der Wertneutralität, Gewährung oder Annahme, Strafbedrohung, Vorsatz, Unrechtbewusstsein, Unternehmen als Opfer; aktive Beamtendelikte nach dem Strafrecht, der Amtsträger; pflichtwidriges Amtsgeschäft; Vorteilszuwendung; Vorbereitung der Bestechung; das dienst- oder organisationsrechtliche Verbot, die Anbahnung; das künftige Amtsgeschäft, verbotene Intervention

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