Der vierte Abschnitt des ersten Euro-Justiz-Begleitgesetzes (BGBl I 125/1998 in der Fassung BGBl I 51/2013) regelt die Modalitäten der Satzungsanpassung von GmbHs, deren Stammkapital noch in Schilling ausgewiesen ist, bei der Umstellung auf Euro-Beträge. Die Anpassung des Gesellschaftsvertrages betrifft hauptsächlich die Umrechnung des Stammkapitals und der Stammeinlagen. Je € 10,– einer übernommenen Stammeinlage gewähren eine Stim Seite 1009me in der Generalversammlung bzw bei schriftlichen Gesellschafterbeschlüssen (§ 39 Abs 2 GmbHG).

