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A. Theoretische Kurzeinführung

Fritz/Klement/Taub2. AuflAugust 2021

Der vierte Abschnitt des ersten Euro-Justiz-Begleitgesetzes (BGBl I 125/1998 in der Fassung BGBl I 51/2013) regelt die Modalitäten der Satzungsanpassung von GmbHs, deren Stammkapital noch in Schilling ausgewiesen ist, bei der Umstellung auf Euro-Beträge. Die Anpassung des Gesellschaftsvertrages betrifft hauptsächlich die Umrechnung des Stammkapitals und der Stammeinlagen. Je € 10,– einer übernommenen Stammeinlage gewähren eine Stim

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me in der Generalversammlung bzw bei schriftlichen Gesellschafterbeschlüssen (§ 39 Abs 2 GmbHG).

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