1. Begriff, Zweck, zivil- und umgründungssteuerrechtliche Grundlagen
Der zivilrechtliche Begriff der Realteilung umfasst die Aufteilung eines bis dahin im Gemeinschaftsbesitz mehrerer Gesellschafter befindlichen Vermögens auf die einzelnen Beteiligten oder Gruppen von Beteiligten auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage (§§ 145 Abs 1, 202 UGB, § 27 UmgrStG). Diese Aufteilung erfolgt nicht durch Veräußerung des Vermögens und Verteilung des damit verbundenen Erlöses, sondern durch Zuweisung einzelner Vermögensbestandteile auf die jeweiligen Eigentümer.

