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A. Theoretische Kurzeinführung

Fritz/Klement/Taub2. AuflAugust 2021

1. Grundlagen

Begriff. Eine Verschmelzung223223Anstelle des Wortes Verschmelzung wird häufig auch der Begriff Fusion verwendet. im rechtlichen Sinn ist eine unternehmensrechtliche Strukturmaßnahme, bei welcher die Übertragung des Vermögens

einer oder mehrerer Kapitalgesellschaften224224Die Beschlussfassung über eine Verschmelzung kann bereits im Stadium der Vorgesellschaft erfolgen. Vgl hierzu insbesondere OGH 11.9.2003, 6 Ob 103/03w = RdW 2004, 91 = GesRZ 2004, 59 = wbl 2004, 139 = RZ 2004, 67 = Jus-Extra OGH-Z 3694 = ecolex 2004, 281 ( Reich-Rohrwig) = GeS 2004, 34 = SZ 2003/104. (übertragende Gesellschaften) durch Gesamtrechtsnachfolgeunter Ausschluss der Liquidation (und der damit verbundenen Aufdeckung der stillen Reserven)

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