1. Grundlagen
Begriff. An einer grenzüberschreitenden Verschmelzung sind Gesellschaften beteiligt, deren Rechtsverhältnisse verschiedenen nationalen Gesellschaftsrechtsordnungen unterliegen. Als grenzüberschreitend werden die Verschmelzungsvorgänge deshalb bezeichnet, weil das Eigentum am Gesellschaftsvermögen vom Staat der übertragenden Gesellschaft in den Staat der aufnehmenden Körperschaft übertragen wird.

