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20.12.1. Detaillierte Regelung – Der Erwerbsinteressent ist eine ausländische Gesellschaft

Fritz/Gratzl2. AuflJuni 2018

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20.12.1. Detaillierte Regelung – Der Erwerbsinteressent ist eine ausländische Gesellschaft

Konzept

Präzisierung der Gültigkeitsdauer des Letter of Intent (§§ 2.6., 11.).

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