20.12.1. Detaillierte Regelung – Der Erwerbsinteressent ist eine ausländische Gesellschaft
Konzept
Präzisierung der Gültigkeitsdauer des Letter of Intent (§§ 2.6., 11.).20.12.1. Detaillierte Regelung – Der Erwerbsinteressent ist eine ausländische Gesellschaft
Konzept
Präzisierung der Gültigkeitsdauer des Letter of Intent (§§ 2.6., 11.).