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20.9. Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung

Fritz/Gratzl2. AuflJuni 2018

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20.9. Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung

Anmerkungen: Die (Beteiligungs- und) Gesellschaftervereinbarung dient dazu, die Rechtsbeziehungen der Gesellschafter untereinander und der Gesellschaft zu den Gesellschaftern schuldrechtlich näher auszugestalten. Sie umfasst Regelungen

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