20.8. Beteiligungsmöglichkeit von leitenden Angestellten
Vertragskonzept, Besonderheiten
Ausgangspunkt ist die von den Gesellschaftern getroffene Grundsatzentscheidung, leitenden Angestellten (bzw Führungskräften im Allgemeinen) eine Beteiligungsoption mit dem Ziel einzuräumen, sie langfristig an das Unternehmen zu binden (§ 2.2.).
