20.7.3. Firmenbuch
20.7.3. – 01 Mitteilung über den Zugang der Annahmeerklärung
Anmerkung:
Im Falle einer Abtretung eines Geschäftsanteiles mittels Anbot und Annahme muss die Tatsache der Annahme dem Anbietenden zur Kenntnis gelangen; dies ist im Zuge der Firmenbucheingabe seitens des Antragstellers zu bescheinigen.