20.7.1. Detaillierte Regelungen zur Annahme des Abtretungsanbotes und Entrichtung des Kaufpreises
Konzept, Besonderheiten
Die beiden abtretenden Gesellschafter bieten sämtliche ihrer Geschäftsanteile zum Erwerb an (§ 3.); die Stammeinlagen sind zur Gänze geleistet (§ 1.).Seite 688

