20.6. Nebenabrede zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
Vertragskonzept, Besonderheiten
Mit der beispielgegenständlichen Nebenabrede zu einem Kauf- und Abtretungsvertrag werden die Beteiligungsverhältnisse in mehreren Gesellschaften umfassend geregelt. Dem abtretenden Gesellschafter soll in wirtschaftlicher Hinsicht ein „Nettoentgelt“ zufließen, sodass vertragliche Vorkehrungen für den Fall einer abweichenden Beurteilung des Sachverhalts durch die Abgabenbehörde vereinbart wurden.

