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19.7. Partiarisches Nachrangdarlehen eines Crowdinvestors

Fritz/Gratzl2. AuflJuni 2018

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19.7. – 02 Partiarisches Nachrangdarlehen eines Crowdinvestors

Anmerkungen: Bei einem partiarischen Nachrangdarlehen handelt es sich um einen Vertrag, bei dem Darlehensgeber – im beispielgebenden Fall der Crowdinvestor – dem Darlehensnehmer (Bar-)Kapital zur Verfügung stellt und als Gegenleistung (gewinnabhängige) Rückzahlungen sowie eine entsprechende Verzinsung erwartet. Diese Form der Darlehensgewährung ist zwischen einer klassischen Fremdkapital- und Eigenkapitalfinanzierung zu positionieren.

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