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19.1.2. Beteiligung der Hausbank - 10

Fritz/Gratzl2. AuflJuni 2018

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19.1.2. – 10 Beteiligung der Hausbank

Vertragskonzept

Die Vermögenseinlage der kreditgewährenden Bank dient der Finanzierung konkret vertraglich festgelegter Investitionen (§§ 2.2. und 3.2.).

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