19.1.2. – 08 Rahmenvertrag für die Beteiligung von Mitarbeitern
Vertragskonzept
Die Leistung der Vermögenseinlage wird mit laufenden Gehaltszahlungen bzw der Erbringung von Arbeitsleistungen gegenverrechnet (§ 2.2.).19.1.2. – 08 Rahmenvertrag für die Beteiligung von Mitarbeitern
Vertragskonzept
Die Leistung der Vermögenseinlage wird mit laufenden Gehaltszahlungen bzw der Erbringung von Arbeitsleistungen gegenverrechnet (§ 2.2.).