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19.1.2. Rahmenvertrag für die Beteiligung von Mitarbeitern

Fritz/Gratzl2. AuflJuni 2018

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19.1.2. – 08 Rahmenvertrag für die Beteiligung von Mitarbeitern

Vertragskonzept

Die Leistung der Vermögenseinlage wird mit laufenden Gehaltszahlungen bzw der Erbringung von Arbeitsleistungen gegenverrechnet (§ 2.2.).

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