GrundsätzlichesWer ist Vertragspartner des Geschäftsführers?Präambel294294Der Begriff Präambel entstammt dem Lateinischen praeambulare und bedeutet vorangehen. Die Präambel ist eine Vorrede oder Einleitung eines Vertrages; in ihr können die Motive der Vertragspartner, der jeweilige Basiskonsens sowie die rechtlichen Grundlagen für die Bestellung zum GmbH-Geschäftsführer zusammengefasst werden. Vor allem bei nicht alltäglichen Fallkonstellationen sollten die Umstände des Vertragsabschlusses skizziert und die Chronologie seines Zustandekommens in den Grundzügen wiedergegeben werden.