2.15.7. – 01 Dienstrechtlicher Ansprechpartner der Geschäftsführung
§ 15 Aufgaben des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat ist mit Ausnahme seiner Bestellung und Abberufung dienstrechtlicher Ansprechpartner der Geschäftsführer; ihm obliegen insbesondere der Abschluss von Anstellungsverträgen mit Geschäftsführer und die Genehmigung der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung.

