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2.15.7. Aufgaben des Aufsichtsrats

Fritz/Wildmoser/Koch2. AuflSeptember 2015

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2.15.7. – 01 Dienstrechtlicher Ansprechpartner der Geschäftsführung

§ 15 Aufgaben des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat ist mit Ausnahme seiner Bestellung und Abberufung dienstrechtlicher Ansprechpartner der Geschäftsführer; ihm obliegen insbesondere der Abschluss von Anstellungsverträgen mit Geschäftsführer und die Genehmigung der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung.

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