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2.14.7. Besondere Mehrheitsverhältnisse

Fritz/Wildmoser/Koch2. AuflSeptember 2015

Unter bestimmten Voraussetzungen ist zusätzlich zu den sonstigen Mehrheitsverhältnissen die Zustimmung einzelner Gesellschafter erforderlich:333333Vgl hierzu weiterführend auch Winkler in Fuchs/Winkler (Hrsg), Handbuch Die GmbH Recht und Steuern (2010) Kap 8.6 Rz 82.

Im Falle einer entsprechenden Regelung im Gesellschaftsvertrag;bei Änderungen des Gesellschaftsvertrags, wenn dadurch einzelnen Gesellschaftern eingeräumte Sonderrechte abgeändert oder aufgehoben werden sollen (§ 50 Abs 4 und 5);

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