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2.14.5. Einstimmigkeit

Fritz/Wildmoser/Koch2. AuflSeptember 2015

Ein einstimmiger Beschluss der Generalversammlung ist erforderlich

bei Abänderung oder Neufassung des Gesellschaftsvertrages im Hinblick auf die Änderung des Gesellschaftszwecks oder eine (wesentliche) Änderung des Unternehmensgegenstandes (§ 50 Abs 3); eine Verringerung der Mehrheitserfordernisse durch den Gesellschaftsvertrag ist zulässig;

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