Als Kündigungsentschädigung wird ganz allgemein jener (nach unten pauschalierte) Schadenersatz bezeichnet, der dazu dient, den AN bei nicht ordnungsgemäßer Beendigung des AV (bzw ungerechtfertigtem Rücktritt vom Vertrag) seitens des AG wirtschaftlich so zu stellen, wie dies bei regelmäßigem Ablauf des AV (entweder durch Ablauf der bestimmten Vertragszeit oder durch ordnungsgemäße Arbeitgeberkündigung) der Fall gewesen wäre (vgl Wagnest, Der Anspruch des AN auf Kündigungsentschädigung bzw Schadenersatz bei vorzeitiger Auflösung des AV, DRdA 2002, 254 sowie ecolex 2002, 201).

