Ein nach einer bestimmten Dauer des AV gebührender gesetzlicher Anspruch auf ein die Betriebstreue belohnendes Jubiläumsgeld besteht im österreichischen Arbeitsrecht nicht (zur Abfertigung alt vgl Rz 1g ff). Die Rechtsgrundlage eines derartigen Anspruchs kann daher entweder der anzuwendende Kollektivvertrag, eine (fakultative) Betriebsvereinbarung (§ 97 Abs 1 Z 15 ArbVG) oder der Individualarbeitsvertrag bilden.

