Wird an einem Feiertag nicht gearbeitet, so behält der AN für die infolge des Feiertags ausgefallene Arbeit seinen Anspruch auf das Entgelt (Feiertagsentgelt).
Wird an einem Feiertag nicht gearbeitet, so behält der AN für die infolge des Feiertags ausgefallene Arbeit seinen Anspruch auf das Entgelt (Feiertagsentgelt).
