Insbesondere bei den für Arbeiter geltenden kollektivvertraglichen Bestimmungen betreffend Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist zu unterscheiden zwischen Regelungen, die die Berechnung des Entgelts nach dem EFZG betreffen, und Regelungen, die einen eigenen kollektivvertraglichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gewähren.
Kollektivvertragliche Bestimmungen, die die Berechnung des Entgelts nach dem EFZG betreffen
(Aufwandsersatz)

