Als Entgelt bezeichnet man im Arbeitsrecht jede Art von Leistung (Geld- oder Sachleistung), die der AG dem AN für die von diesem geleistete Arbeit bzw dessen zur Verfügung gestellte Arbeitskraft erbringt.
Als Entgelt bezeichnet man im Arbeitsrecht jede Art von Leistung (Geld- oder Sachleistung), die der AG dem AN für die von diesem geleistete Arbeit bzw dessen zur Verfügung gestellte Arbeitskraft erbringt.
