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Kollektivverträge

Gagawczuk/Thamm4. AuflNovember 2010

Diensterfindung

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Im § 14 des Rahmenkollektivvertrages für Industrieangestellte findet sich bezüglich Diensterfindungen folgende Regelung:

„Der Dienstgeber hat Anspruch auf Anbietung einer von einem Angestellten während des Bestandes des AV gemachten Diensterfindung im Sinne des § 7 Absatz 3 des österr. Patentgesetzes.

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