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Aufwandsersatz

Gagawczuk/Thamm4. AuflNovember 2010

Unter Aufwandsersatzanspruch wird der Anspruch des AN auf Vergütung jener Aufwendungen verstanden, die ihm im Rahmen der Erfüllung seiner Arbeitspflicht im Interesse des AG entstanden sind. Aufwandsentschädigungen und Erstattung von Auslagen stellen kein Entgelt dar.



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