Betriebsübergang - Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses wegen Nichtübernahme des kollektivvertraglichen Bestandschutzes oder betrieblicher Pensionszusagen
Übernimmt ein Erwerber nicht den kollektivvertraglichen Bestandschutz (§ 4 AVRAG) oder die betrieblichen Pensionszusagen (§ 5 AVRAG), so kann der Arbeitnehmer innerhalb eines Monats ab Ablehnung der Übernahme oder bei Nichtäußerung des Erwerbers zum Zeitpunkt des Betriebsüberganges innerhalb eines Monats nach Ablauf einer vom Arbeitnehmer gesetzten angemessenen Frist zur Äußerung dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses widersprechen (§ 3 Abs 4 AVRAG).

