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5.3 Gemischtes Einkommen

Scherz3. AuflMärz 2010

Bei selbständigen (Werkverträge, freie Dienstverträge) und unselbständigen (echte Dienstverträge) Einkommen muss ab Euro 730,- Gewinn aus selbständiger Tätigkeit jährlich und einem Gesamteinkommen von über Euro 12.000,- (Stand 2010) eine Steuererklärung abgegeben werden. Dabei werden die Einkommen aus selbständiger und unselbständiger Arbeit innerhalb eines Jahres zusammengerechnet. Die Einkommensteuererklärung ist in diesem Fall bis 30. April des Folgejahres abzugeben. Wenn finanz-online genutzt wird, kann die Einkommensteuererklärung bis zum 30. Juni des Folgejahres abgeschickt werden.

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