Das Bewertungsgesetz 1955 regelt insbesondere den Kapitalwert von wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen und hat Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung von Rentenzahlungen aus Versicherungen im privaten Bereich, aber auch auf Rentenleistungen aus Direktversicherungen, die ein Unternehmen abschließt und die den Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen als Bezugsberechtigte vorsehen.

