Vorwort | ||||||
Inhaltsverzeichnis | ||||||
Abkürzungsverzeichnis | ||||||
Einleitung | ||||||
Teil 1: Das arbeitsrechtliche Entgelt und seine Bezugsfelder | ||||||
I. Der arbeitsrechtliche Entgeltbegriff | ||||||
1. Die Definition des arbeitsrechtlichen Entgeltbegriffs | ||||||
2. Arbeitsrechtliches Entgelt mit und ohne Rechtsanspruch? | ||||||
3. Erscheinungsformen des arbeitsrechtlichen Entgelts | ||||||
3.1. Zeitlohn | ||||||
3.2. Leistungs- und Erfolgslohn | ||||||
3.2.1. Leistungslohn als arbeitnehmerbezogenes Entgelt | ||||||
3.2.2. Erfolgslohn als unternehmensbezogenes Entgelt | ||||||
II. Bezugsfelder | ||||||
1. Der Zeitlohn als „starre“ Entgeltform | ||||||
2. Arbeitnehmer- und unternehmensbezogenes Entgelt als „flexible“ Entgeltform | ||||||
2.1. Das Leistungsprinzip als Kern moderner Managementkonzepte | ||||||
2.2. Arbeitsrechtliche Problemkreise im Zusammenhang mit dem Leistungsprinzip | ||||||
2.2.1. Unternehmerische Verantwortung und Leistungs- und Erfolgsgedanken im Arbeitsverhältnis | ||||||
2.2.2. Der Leistungs- und Erfolgsgedanke als Tatbestand arbeitsrechtlicher Diskriminierung | ||||||
Zusammenfassung | ||||||
Teil 2: Arbeitnehmer- und unternehmensbezogenes Entgelt im arbeitsrechtlichen System | ||||||
I. Arbeitsvertragliche Entgeltfindung | ||||||
1. Die Privatautonomie der Arbeitsvertragsparteien | ||||||
1.1. Das Prinzip der Privatautonomie im allgemeinen Zivilrecht | ||||||
1.2. Privatautonomie und Arbeitsrecht | ||||||
2. Die Vertragsfreiheit und die Vereinbarung alternativer Entgeltformen auf gesetzlicher Ebene | ||||||
2.1. Vertragsfreiheit und zwingendes Arbeitsrecht im Entgeltbereich | ||||||
2.2. Die Vereinbarung von Leistungs- und Erfolgslöhnen als Ausdruck der Vertragsfreiheit | ||||||
II. Individuelle Entgeltfindung und kollektive Rechtsgestaltung auf überbetrieblicher Ebene | ||||||
1. Der Kollektivvertrag als Instrument der Entgeltfindung | ||||||
2. Die Regelungsbefugnis der Kollektivvertragsparteien im Entgeltbereich | ||||||
2.1. Der Mindestlohn und sein Einfluss auf alternative Entgeltmodelle | ||||||
2.1.1. Einfluss auf die Höhe des Entgelts | ||||||
2.1.2. Einfluss auf die Beschaffenheit des Entgelts | ||||||
2.1.3. Einfluss auf die Form des Entgelts | ||||||
2.1.4. Einfluss auf die Fälligkeit des Entgelts | ||||||
2.2. Andere kollektivvertragliche Entgeltbestandteile und ihr Einfluss auf alternative Entgeltmodelle | ||||||
2.3. Die Berechnung von Zulagen und mögliche Rückschlüsse auf den Mindestlohn und die Vereinbarung alternativer Entgeltformen | ||||||
2.4. Günstigkeitsüberlegungen zu alternativen Entgeltformen | ||||||
3. Die Regelungsbefugnis der Kollektivvertragsparteien im Bereich alternativer Entgeltmodelle | ||||||
3.1. Die kollektivvertragliche Regelungsbefugnis von arbeitnehmer- und unternehmensbezogenem Entgelt | ||||||
3.2. Die kollektivvertragliche Regelungsbefugnis von Gewinnbeteiligungsmodellen | ||||||
3.3. Die Möglichkeit eines verbindlichen Ausschlusses von alternativen Entgeltmodellen durch die Kollektivvertragsparteien | ||||||
Zusammenfassung | ||||||
III. Individuelle Entgeltfindung und kollektive Rechtsgestaltung auf Betriebsebene | ||||||
1. Die Betriebsvereinbarung als Instrument der Entgeltfindung | ||||||
2. Die Regelungsbefugnis der Betriebsparteien im Entgeltbereich | ||||||
2.1. Die Regelungsbefugnis der Betriebsparteien auf Grundlage kollektivvertraglicher Ermächtigungsnormen | ||||||
2.2. Die Regelungsbefugnis der Betriebsparteien auf Grundlage gesetzlicher Ermächtigungsnormen | ||||||
2.3. Die Regelungsbefugnis der Betriebsparteien ohne normative Rechtsgrundlage | ||||||
Zusammenfassung | ||||||
3. Gesetzliche Regelungsbefugnisse der Betriebsparteien im Bereich alternativer Entgeltmodelle | ||||||
3.1. § 96 Abs 1 Z 4 ArbVG | ||||||
3.2. § 97 Abs 1 Z 16 ArbVG | ||||||
3.3. § 96a ArbVG | ||||||
Zusammenfassung | ||||||
Teil 3: Grenzen der Gestaltungsmöglichkeiten von arbeitnehmer- und unternehmensbezogenen Entgeltformen | ||||||
I. Flexibilität und alternative Entgeltsysteme | ||||||
II. Flexibilisierungsinstrumente | ||||||
1. Einseitige Gestaltungsrechte | ||||||
1.1. Gesetzliche Gestaltungsrechte | ||||||
1.2. Vertragliche Gestaltungsrechte | ||||||
1.2.1. Rechtsgrundlage vertraglicher Leistungsbestimmungsrechte | ||||||
1.2.2. Beurteilungsmaßstab vertraglicher Leistungsbestimmungsrechte | ||||||
1.2.3. Billiges Ermessen | ||||||
1.2.3.1. Orientierung an der Rechtsprechung des OGH zur Änderungskündigung | ||||||
1.2.3.2. Orientierung an der Verhältnismäßigkeitsrechtsprechung des VfGH | ||||||
1.2.3.3. Billigkeitskriterien des OGH im Entgeltbereich | ||||||
1.2.3.4. Orientierung an der Gute-Sitten-Klausel des § 879 ABGB | ||||||
1.2.4. Rechtsfolgen der Billigkeitskontrolle | ||||||
2. Die Vereinbarung befristeter und bedingter Entgeltteile | ||||||
2.1. Bedingte Entgeltteile und mögliche Rückschlüsse auf Vorbehaltsklauseln | ||||||
2.1.1. Wirtschaftliche Gründe als objektiv bestimmbare Entgeltbedingung | ||||||
2.1.2. Die Sittenwidrigkeitskontrolle von wirtschaftlichen Gründen als zulässige Entgeltbedingung | ||||||
2.1.3. Personen- und einsatzbezogene Gründe als objektiv bestimmbare Entgeltbedingungen | ||||||
2.1.4. Die Sittenwidrigkeitskontrolle von personenbezogenen Gründen als zulässige Entgeltbedingung | ||||||
2.1.5. Die Sittenwidrigkeitskontrolle von einsatzbezogenen Gründen als zulässige Entgeltbedingung | ||||||
Zusammenfassung | ||||||
2.2. Die Befristung von Entgeltteilen: Rückschlüsse auf die Vereinbarung von Vorbehaltsklauseln | ||||||
2.2.1. Die sachliche Rechtfertigung mehrfach befristeter Entgeltvereinbarungen am Beispiel qualifizierter Zielvereinbarungen | ||||||
2.2.2. Mehrfach befristete Entgeltvereinbarungen ohne sachliche Rechtfertigung | ||||||
III. Schlussfolgerungen für die Vereinbarung von Vorbehaltsklauseln im Entgeltbereich | ||||||
Resümee | ||||||
Literaturverzeichnis | ||||||
Judikaturverzeichnis | ||||||

